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   BVerfG, 02.03.1984 - 1 BvR 255/84   

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https://dejure.org/1984,22274
BVerfG, 02.03.1984 - 1 BvR 255/84 (https://dejure.org/1984,22274)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1984 - 1 BvR 255/84 (https://dejure.org/1984,22274)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1984 - 1 BvR 255/84 (https://dejure.org/1984,22274)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Zwar hat der Vorprüfungsausschuß des BVerfG in dem Beschluß vom 2. März 1984 1 BvR 255/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 239) es für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, daß der Einzelunternehmer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren besser gestellt sein könne als ein Mitunternehmer.
  • BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung -

    Es stellt keinen Verfassungsverstoß dar, wenn für eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO die Erfüllung schärferer Voraussetzungen verlangt wird als für eine Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. März 1984 1 BvR 255/84 - nicht veröffentlicht -).
  • FG Hamburg, 13.06.2014 - 6 V 76/14

    Einstweilige Anordnung: Rücknahme des Antrag auf Insolvenzeröffnung,

    Diese gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (BVerfG Beschluss vom 02.03.1984 1 BvR 255/84, HFR 1984, 239; BFH Beschluss vom 14.12.1987 IV B 97/87, BFH/NV 1988, 716).
  • BFH, 17.01.1985 - IV B 65/84

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung über die gegen den Beschluß in BFHE 139, 501, BStBl II 1984, 206 eingelegte Verfassungsbeschwerde (Entscheidung vom 2. März 1984 1 BvR 255/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 239) zwar keine Grundrechtsverletzung darin gesehen, daß ein Mitunternehmer im Vergleich zu einem Einzelunternehmer vorläufigen Rechtsschutz nur unter den erschwerten Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung erlangen kann.
  • FG Hamburg, 18.08.2011 - 6 V 102/11

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag des Finanzamtes auf Eröffnung des

    Diese gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (BverfG Beschluss vom 02.03.1984 1 BvR 255/84, HFR 1984, 239; BFH Beschluss vom 14.12.1987 IV B 97/87, BFH/NV 1988, 716).
  • FG Hamburg, 25.07.2011 - 6 V 50/11

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Keine einstweilige Anordnung wegen

    Diese gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (BVerfG-Beschluss vom 02.03.1984 1 BvR 255/84, HFR 1984, 239; BFH-Beschluss vom 14.12.1987 IV B 97/87, BFH/NV 1988, 716).
  • FG Hamburg, 25.04.1997 - II 177/96

    Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung bei einem Bescheid über die Ablehnung

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  • BFH, 14.12.1987 - IV B 97/87

    Voraussetzungen für einen Antrag auf einstweilige Anordnung

    Sie gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. März 1984 1 BvR 255/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 239).
  • BFH, 12.04.1984 - VIII B 136/83
    NV: Daß für eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO die Erfüllung schärferer Voraussetzungen verlangt wird, als für eine Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO, verstößt nicht gegen Art. 3, 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG-Beschluß vom 2.3.1984 1 BvR 255/84).3.
  • FG Hamburg, 11.03.1999 - II 338/97

    Verfassungsmäßigkeit der schärferen Voraussetzungen für eine einstweilige

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