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BVerfG, 02.03.1984 - 1 BvR 255/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege …
Zwar hat der Vorprüfungsausschuß des BVerfG in dem Beschluß vom 2. März 1984 1 BvR 255/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 239) es für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, daß der Einzelunternehmer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren besser gestellt sein könne als ein Mitunternehmer. - BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
Es stellt keinen Verfassungsverstoß dar, wenn für eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO die Erfüllung schärferer Voraussetzungen verlangt wird als für eine Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. März 1984 1 BvR 255/84 - nicht veröffentlicht -). - FG Hamburg, 13.06.2014 - 6 V 76/14
Einstweilige Anordnung: Rücknahme des Antrag auf Insolvenzeröffnung, …
Diese gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (BVerfG Beschluss vom 02.03.1984 1 BvR 255/84, HFR 1984, 239;… BFH Beschluss vom 14.12.1987 IV B 97/87, BFH/NV 1988, 716).
- BFH, 17.01.1985 - IV B 65/84
Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung über die gegen den Beschluß in BFHE 139, 501, BStBl II 1984, 206 eingelegte Verfassungsbeschwerde (Entscheidung vom 2. März 1984 1 BvR 255/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 239) zwar keine Grundrechtsverletzung darin gesehen, daß ein Mitunternehmer im Vergleich zu einem Einzelunternehmer vorläufigen Rechtsschutz nur unter den erschwerten Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung erlangen kann. - FG Hamburg, 18.08.2011 - 6 V 102/11
Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag des Finanzamtes auf Eröffnung des …
Diese gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (BverfG Beschluss vom 02.03.1984 1 BvR 255/84, HFR 1984, 239;… BFH Beschluss vom 14.12.1987 IV B 97/87, BFH/NV 1988, 716). - FG Hamburg, 25.07.2011 - 6 V 50/11
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Keine einstweilige Anordnung wegen …
Diese gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (BVerfG-Beschluss vom 02.03.1984 1 BvR 255/84, HFR 1984, 239;… BFH-Beschluss vom 14.12.1987 IV B 97/87, BFH/NV 1988, 716). - FG Hamburg, 25.04.1997 - II 177/96
Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung bei einem Bescheid über die Ablehnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.12.1987 - IV B 97/87
Voraussetzungen für einen Antrag auf einstweilige Anordnung
Sie gehen über die Anforderungen hinaus, die für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gestellt werden; dies ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. März 1984 1 BvR 255/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 239). - BFH, 12.04.1984 - VIII B 136/83 NV: Daß für eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO die Erfüllung schärferer Voraussetzungen verlangt wird, als für eine Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO, verstößt nicht gegen Art. 3, 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG-Beschluß vom 2.3.1984 1 BvR 255/84).3.
- FG Hamburg, 11.03.1999 - II 338/97
Verfassungsmäßigkeit der schärferen Voraussetzungen für eine einstweilige …
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